Der Eisvogel - wieso gefährdet und warum kann jeder unvernünftige Fotograf mit einer Anzeige rechnen ?


Heute herrschte wieder einmal ein Grau in Grau - so wie gestern auch ...

Trotzdem ließen sich einige Eisvögel im Paderquellgebiet blicken, aber viele Tiere sind offenbar schon in Richtung der Brutgebiete geflogen - die Balz(flüge) ist offenbar witterungsbedingt schon vorbei. Aber diesbezüglich will ich mich nicht festlegen, es kann immer noch der eine oder andere Eisvogel im Paderquellgebiet sein.


Apropos Brutgebiete:
Ich bin heute gefragt worden, wo denn die Eisvögel brüten und ob man dort nicht Fotos von Bruthöhlen machen könnte ....

DEFINITIV NEIN !

Ich möchte hier erklären, warum nicht und warum jeder Fotograf auch automatisch Naturschützer sein sollte ....


Der Eisvogel (Alcedo atthis) ist per Gesetz (Auflistung der Gesetze am Ende des Absatzes) geschützt und obwohl die Population sich im Moment erholt hat, immer noch als "gefährdet" eingestuft.
Warum?
Der Bestand der Eisvögel ist sehr fragil, jeder harte Kälteeinbruch im Winter kann im schlimmsten Falle lokal ganze Populationen (bis zu 90%) auslöschen, wenn kleine Bäche und Seen zufrieren und somit die Tiere nicht mehr jagen können. Wenn der Winter überstanden ist und die Tiere zurück in ihre Brutgebiete fliegen, lauert dort die nächste große Gefahr - von den geschlüpften Jungtieren sterben oft 65% bis 70% innerhalb des ersten Lebensjahres. Bis zum erreichen des 2ten Lebensjahres sterben noch einmal gut 20-30% der Tiere. Das soll heißen, dass von den 6-8 gelegten Eiern 1 (!!) erwachsenes Tier das dritte Lebensjahr erreicht.
Die nächste große Gefahr, die auf die jungen Küken lauert, sind natürliche Feinde wie Marder, Wiesel, Ratten, Waschbären und wildernde Hunde und oder Katzen.

Und dann natürlich der Mensch!

Als Beispiel möchte ich einen Landwirt nehmen, der mit seinem Trecker (okay, Ackerschlepper) gerade sein Land an einem Fluss bearbeitet. Was der Landwirt nicht sieht und weiß, an der steilen Uferkante hat sich ein Eisvogel-Pärchen eine Bruthöhle gegraben. Alleine die Erschütterung des Ackerschleppers kann die Eisvögel veranlassen, die Brut aufzugeben. Die Eier, sofern noch nicht geschlüpft, vergammeln. Die Küken, sofern sie noch gefüttert werden, verhungern. Hier wusste der Landwirt es nicht, dass Eisvögel brüteten ....

Anderes Beispiel - ein Fotograf hat von einem Landwirt gehört, dass an seinem Land auf der gegenüberliegende Seite des Flusses ein Eisvogel-Pärchen eine Bruthöhle gegraben hat. Der Fotograf baut sich ein Tarnzelt auf und wartet stundenlang, tagelang auf die Eisvögel - es kommt aber kein Eisvogel mehr. Sie haben die Brut aufgegeben, da sich das Habitat (der Bereich, in dem die Tiere leben) durch das Tarnzelt verändert hat. Hier die Situation ganz anders - der Fotograf wusste, dass dort Eisvögel sind!

Kommen wir zum Thema Gesetze .....

Nach §7 BNatSchG Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 14 sind Eisvögel streng geschützt.
Nach §44 BNatSchuG Abs. 1 Nr. 2 ist das Stören einer streng geschützten Art verboten.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog des Landes NRW wird bei Beschädigung von gesetzlich geschützten Landesbestandteilen (damit sind auch Bruthöhlen gemeint) ein Bußgeld von 500 bis 50.000 € empfohlen.
Im §69 BNatSchG werden alle Bußgelder auf Bundesebene geregelt - im unseren Beispielen würde hier der Fotograf, der ja wissentlich ein Tarnzelt aufstellt, um dort Eisvögel zu fotografieren, in die Punkte (1), (2) 2 und (3) fallen - und zum Schluss Punkt (7) mit einer Geldbuße in Höhe von 50.000 € ....

Sollte ich jedoch - und das schreibe ich hier öffentlich - irgendeine Person in einem Naturschutzgebiet oder geschützten Bereich sehen oder antreffen, in dem per Gesetzt geschützte Tiere leben, brüten oder jagen, werde ich diese Person sofort und ohne Gnade der zuständigen Behörde melden und eine Anzeige nach den obengenannten Gesetzes machen.

Wenn jemand aber nun Bruthöhlen fotografieren möchte (aus welchen Gründen auch immer), kann sich gerne die Erlaubnis (am besten schriftlich) bei den Natur- und Landeschaftschutzbehörden seines Wohnortes besorgen. Und bei dem Aufnahmen immer bei sich führen - ich kann zwar nicht überall sein, aber es gibt immer mehr Menschen, die sich für den Schutz der Natur und der Tiere einsetzen - und viele kennen diese obengenannten Paragraphen !

Genug der Gesetze - jedem vernünftig denkenden Menschen sollte es doch möglich sein, einem Tier den nötigen Respekt zu zollen, in Ruhe deren Brut groß zu bekommen !

Ich wurde gerade gefragt, warum das Fotografieren der Eisvögel im Paderquellgebiet nicht auch eine Störung der Vögel ist. Das stimmt, rechtlich gesehen ist das Fotografieren oder hinterher laufen eine Störung - aber die Innenstadt von Paderborn ist weder ein Naturschutzgebiet noch ein geschützter Bereich. 

Kommen wir nun endlich zu den Fotos von gestern und heute ....















 

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